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Taxordnung 2024
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Die Taxordnung beschreibt den von uns erbrachten Leistungsumfang und dessen Preise.

Sie gilt für alle Bewohner:innen des Alters- und Pflegeheims Loëgarten und ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig.

 

Die Tagestaxen im Alters- und Pflegeheimbereich richten sich nach der BESA-Einstufung (Bewohner:innen-Einstufungs- und Abrechnungssystem). Sie beinhalten Pflegekosten, Betreuungskosten sowie Instandsetzungs- und Erneuerungskosten.


Die erste Einstufung nach den BESA-Kriterien erfolgt in den ersten zwei Wochen nach Heimeintritt. Veränderungen des Zustandes erfassen wir fortlaufend und halbjährlich wird die BESA-Einstufung aller Bewohner:innen überprüft. 

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Mit dem Einstufungs- und Abrechnungssystem (BESA) werden primär die folgenden drei Ziele angestrebt:

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  1. Bedarfsgestützte, ressourcengerechte sowie wirksame Betreuung und Pflege der Bewohner:innen

  2. Ausweisung von erbrachten KLV-pflichtigen Leistungen

  3. Abgrenzung von Grund- und Betreuungsleistungen (wie Wohnen oder Betreuung) von Behandlungs- und Pflegemassnahmen

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